Die Definition des Ertragswertes lässt sich aus den Vorschriften über das Ertragswertverfahren in der Immowertverordnung (ImmoWertV) ableiten. Danach handelt es sich um die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert.

Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Verkehrswert solcher Immobilienobjekt zu ermitteln, bei denen der Ertrag aus dem Grundstück der wichtigste Wertfaktor ist. Dies gilt für Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser und gemischte Immobilien.