Energieausweis
- Verkauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Neuvermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Sanierung von Gebäuden
- Modernisierung von Gebäuden
Es besteht eine freie Wahl zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Einzige Ausnahme ist:
Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für energetisch unsanierte Gebäude (nach dem Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977) mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 vorgeschrieben!
Sie sind sich unsicher, welcher Energieausweis zu wählen ist? Nutzen Sie die Hotline der Engiwo.de:
Montag bis Freitag zwischen 10:00-14:00 Uhr: Telefon (0421) 2412400
Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, welcher sich auf die Verbrauchsdaten der Bewohner stütz, wird beim Bedarfsausweis ein theoretischer Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Dieser rechnerische Bedarf bezieht sich ausschließlich auf die baulichen Gegebenheiten wie Heizungsanlage, Wandaufbau, Dämmung oder auch die Qualität der Fenster.
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt die tatsächlichen Verbräuche seiner Bewohner. Zur Berechnung des Energiewertes werden die Daten aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten der vergangenen Jahre ausgewertet. Der Energieausweis gilt also nicht für einzelne Wohnungen, sondern immer nur für ein ganzes Gebäude.
Länger andauernde Leerstände sowie lokale Witterungsverhältnisse für einzelne Abrechnungsperioden werden bei der Berechnung rechnerisch berücksichtigt. Insbesondere die Witterungsverhältnisse, wie zum Beispiel ein warmer Winter, findet unter Einbeziehung des Klimafaktors Berücksichtigung, um Verfälschungen des Energiewertes zu vermeiden.
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