Immobilienberatung – eine ganzheitliche Betrachtung

Es gibt zwei Arten von Wahrheit:
Die, mit der man leben kann und die, mit der man leben muss.

Ein unabhängiger Immobilienberater unterscheidet sich wesentlich von einem reinen Immobilienmakler. Ist der Makler ein reiner Interessenvertreter, welcher sich ausschließlich provisionsabhängig dem Verkauf einer Immobilie widmet, so ist die honorarbasierte Immobilienberatung unabhängig, vielschichtiger und deutlich anspruchsvoller.

Dabei kann der Immobilienberater sowohl die einseitige Interessenvertretung als auch die Kommunikation zwischen zwei Parteien wahrnehmen. In jedem Fall bedarf es einer fundierten Analyse der individuellen Situation, um gemeinschaftlich zielgerichtete Lösungskonzepte zu erarbeiten.

Mein Beratungsangebot…

Architekturberatung für…

  • bauplanungsrechtliche Zulässigkeiten von Baugrundstücken (gem. BauGB)
  • bauordnungsrechtliche Vorgaben von Immobilien (gem. BauGB)
  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)
  • Voraussetzungen für die Begründung von Wohneigentum (WEG-Recht)
  • Einschätzung auf Nachgenehmigung von „Schwarzbauten“
  • Empfehlungen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Empfehlungen zur Grundrissoptimierung
  • Qualifizierung von Bauwerksschäden

Immobilienberatung für…

  • Renditeobjekte zur Ertragswertsteigerung
  • unbebaute Grundstücke auf qualitative und quantitative Bebaubarkeit
  • Wohn-/ Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz
  • Qualifizierung von Teilungserklärungen
  • Einschätzung von belastenden Rechten Dritter und Dienstbarkeiten in Grundbüchern
  • Drittverwendbarkeit von Immobilien

Kauf-/Verkaufsberatung für…

  • Begleitung zur Hausbesichtigung für Immobilieninteressenten
  • vollumfängliche Kaufbegleitung bei Immobilienerwerb
  • Wertexpertise zur Preisfindung
  • Hinweise zu Finanzierungsarten und Empfehlungen für Finanzberater, Architekten und Handwerker
  • Grundlagenermittlung zum Immobilienverkauf
  • Erstellung von rechtssicheren Verkaufsunterlagen
  • 3D-Visualisierung/Planerstellung
  • Kaufvertragsvorprüfung

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