Verträge, Rechte & Dokumente

Klug sind alle Menschen, die einen vorher, die anderen nachher!

Wer kennt es nicht? Nach der Freude über die Kaufentscheidung für das Haus oder die Eigentumswohnung beginnt der lange Weg zum rechtlichen Kauf. Dabei sind der Kaufvertrag und die Immobilienfinanzierung die wichtigsten Bausteine zum erfolgreichen Immobilienerwerb. Zur Kaufvertragsvorbereitung gilt es aber immer auch die Rechte Dritter mit ihren Pflichten und Kosten zu beachten.

Teilungserklärung, Sondernutzungsrecht, Erbpacht- und Mietvertrag, Pfand- und Wohnrecht oder auch die Baulast werden vom Notar im Kaufvertrag beschrieben aber nicht auf Ihren Inhalt geprüft. Gerne hole ich für Sie vorab notwendige Dokumente ein, kontrolliere, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen, bewerte sie und erläutere Ihnen die Rechtsfolgen und Begrifflichkeiten zum Kaufvertrag.

Teilungserklärung & Kaufvertrag

Wird eine Eigentumswohnung erworben ist es sehr wichtig den Inhalt der Teilungserklärung zu kennen. Sie definiert die Abgrenzung des Eigentums und der Kostenverteilung. Grundlage ist das WEG-Gesetz, welches individuell ausgestaltet werden kann. Diese Vertragsfreiheit schafft Spielräume mit rechtlichen und finanziellen Folgen. Ein wiederkehrendes Beispiel ist der Stellplatz und die Wohnung. Sind beide als Sondereigentum definiert, bedarf es eines zweiten Kaufvertrages.

Ein Wohnungseigentümer verkaufte seine Wohnung nebst Stellplatz. Es bestand ein Sondereigentum für die Wohnung und den Stellplatz. Nach Vertragsschluss stellte das Finanzamt eine Spekulationssteuer in Rechnung. Ein Widerspruch mit Verweis auf die Einhaltung der Spekulationsfrist wurde abgelehnt. Das Amt begründete die Steuer mit einem gewerblichen Grundstückshandel, denn der Eigentümer verkaufte innerhalb von fünf Jahren drei Immobilien. Trotz Einhaltung der Spekulationsfrist löste dies die volle Steuerpflicht für den Verkäufer aus.

Der Kaufvertrag, ein Buch mit sieben Siegeln?

Was bedeutet eigentlich eine Sachmangelhaftung, Auflassungserklärung, dingliche Rechte, Belastungsvollmacht, eine Sicherungsvereinbarung oder eine Löschungsbewilligung? Ob Käufer oder Verkäufer, dies sind Begrifflichkeiten, die Sie unterschreiben und daher auch kennen und beherrschen sollten.

Sprechen Sie mich an. Gerne übernehme ich für einen Immobilienkäufer die Kommunikation mit dem Notar, erkläre Ihnen die Bedeutung der Rechtsbegriffe oder führe beide Vertragsparteien als neutraler Ansprechpartner durch die Anforderungen des Kaufvertrages.

BERATUNG | BEWERTUNG | VERKAUF