Das gemeinschaftliche Eigentum bei Eigentumswohnungen sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen (Haustechnik, Flure, Verrohrungen usw.).
Das gemeinschaftliche Eigentum bei Eigentumswohnungen sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen (Haustechnik, Flure, Verrohrungen usw.).