Es beschreibt das Recht für Bau- oder Instandsetzungsarbeiten am eigenen Haus vorrübergehend das Nachbargrundstück zu betreten, um von dort aus Werkzeugen besser einsetzen zu können. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten ohne das Betreten des Nachbargrundstücks nicht zweckmäßig oder zu vertretbaren Kosten durchgeführt werden können.