Grundstücks- und Gebäudebesitzer haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht (§836 BGB). Danach müssen Eigentümer dafür sorgen, das der Zustand Ihres Hauses bzw. Grundstücks nicht Gefahren in sich birgt durch die Dritte verletzt oder getötet werden oder eine Sache wie zum Beispiel ein PKW beschädigt wird.