Wird eine Immobilie aus dem Bestand verkauft, wird in der Regel vermerkt, dass der Käufer das Objekt besichtigt hat und im derzeitigen Zustand erwirbt. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Flächenmaß wird nicht zugesagt und eine Mängelhaftung ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist die Haftung für vorsätzliches oder arglistiges Verschweigen eines Mangels.