Der Abbruch eines Gebäudes ist genehmigungspflichtig und muss durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. In diesem Antrag muss der Abbruchunternehmer benannt und das Abbruchvorhaben sowie das Abbruchverfahren erläutert werden.
Der Abbruch eines Gebäudes ist genehmigungspflichtig und muss durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. In diesem Antrag muss der Abbruchunternehmer benannt und das Abbruchvorhaben sowie das Abbruchverfahren erläutert werden.