Aufgabe ist die staatliche Überwachung der Bautätigkeiten. Hierzu zählen die Erteilung oder das Versagen von Baugenehmigungen oder auch das Überprüfen von Unterlagen auf baurechtliche Zulässigkeit. Weitere Tätigkeiten sind die Erteilung von Vorbescheiden auf Bauvoranfrage, Erlass von Nutzungsuntersagungen, Abbruchanordnungen oder auch das Stillegen von Baustellen.