Gemäß Landesbauordnung NRW sind Bauherren, die einen Neubau errichten, dazu verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen oder Garagen auf dem Grundstück nachzuweisen. Will oder kann ein Bauherr aufgrund spezifischer örtlicher Gegebenheiten diese Anzahl an Stellplätzen nicht errichten, hat er grundsätzlich die Möglichkeit diesen Stellplatznachweis durch Zahlung eines bestimmten Betrages abzulösen. Dabei wird durch die Stadt oder Gemeinde ein bestimmter Geldbetrag pro Stellplatz festgelegt.