Die Landesbauordnung wird durch die einzelnen Länder aufgestellt und orientiert sich an der bundesweit gültigen Musterbauordnung. Sie besitzt aber je nach Land individuelle Abweichungen und Regularien. Ziel der Landesbauordnung ist die Regelung der Durchführung einzelner Bauvorhaben. Sie befasst sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten.