Eine Abrechnungsspitze nennt man den Differenzbetrag, der entsteht, wenn die jährlich kalkulierten Einnahmen (auf Basis des Wirtschaftsplanes) von den tatsächlich gezahlten Ausgaben (Jahresendabrechnung) abweicht. Hieraus entstehen Forderungen oder Verbindlichkeiten des Wohnungseigentümers gegenüber der Hausgemeinschaft.