Die Abstandsfläche beschreibt den Abstand, den Gebäude zu Grenzen oder anderen Gebäuden nicht unterschreiten dürfen. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Tiefe der Abstandsfläche zu anderen Gebäuden mindestens der eigenen Gebäudehöhe entspricht. Ein Mindestabstand von 3 Meter zu Grundstücksgrenzen ist immer verpflichtend einzuhalten.