Bankkaufmann beziehungsweise Bankkauffrau ist ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf, der von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten angeboten wird.

In Deutschland erfordert die Führung der Berufsbezeichnung Bankkaufmann eine erfolgreich abgelegte Ausbildung inklusive Abschlussprüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese wird mit einem IHK-Prüfungszeugnis bescheinigt. In Österreich gelten ganz ähnliche Bestimmungen, die im entsprechenden Berufsausbildungsgesetz festgelegt sind.

Im Vordergrund steht die Beratung des Kunden in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, von Krediten, Baufinanzierungen sowie der Geld- und Vermögensanlage. Außerdem sind Bankkaufleute auch in internen Abteilungen wie Zahlungsverkehr, Marketing, Marktfolge aktiv (Kreditsachbearbeitung), Marktfolge passiv (Wertpapier- und Sparabteilung), Interne Revision, Rechnungswesen, Controlling, Personal und in sonstigen verwaltenden Abteilungen tätig.