Sinn der Eigenkapitalrichtlinie ist es, die dem Bankgeschäft innewohnenden Risiken und die damit verbundenen Wertberichtigungsnotwendigkeiten zu begrenzen. Hier sind das

• Kreditausfallrisiko,
• die sogenannten operationellen Risiken
• und die Marktrisiken zu benennen.

Der Grund für diese Risiken ist die Tatsache, dass eine Bank mehr Gelder verleihen kann , als Sie als Eigenkapital vorhält. Ein Großteil der verliehenen Gelder sind Kundengelder, also Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden. Der Grundgedanke liegt darin, soviel Gelder vorzuhalten, dass die Ausfallrisiken jederzeit gedeckt sind. Lösungsversuche finden sich durch die Regelungen nach Basel I, II und III.