Unter Eigenkapital sind die vom Bauherren angesparten liquiden Mittel zu verstehen. die zur Finanzierung beim Immobilienerwerb eingesetzt werden können. Können diese nicht in geforderter Höhe aufgebracht werden, kann ein Bauherr oder Immobilienerwerber Sie auch ersetzen. Mögliche Instrumente können Darlehen aus der Verwandtschaft, Arbeitgeberdarlehen oder auch bestimmte öffentliche Mittel sein. Auch unbelastetes Immobilieneigentum oder verpfändbare Wertpapiere können als Eigenkapitalersatz geltend gemacht werden.