Gemäß Preisangabenverordnung sind Anbieter von Krediten verpflichtet, den effektiven Jahreszins sowie die Zinsbindungsdauer zu benennen. Der effektive Jahreszins besagt, wieviel ein Darlehen tatsächlich kostet. Im Gegensatz zum Nominalzins, der die reinen Zinskosten beschreibt, werden beim Effektivzins die Kosten für die Bearbeitung oder ein Disagio (Abgeld) eingerechnet. Er dient der besseren Vergleichbarkeit von Krediten unterschiedlicher Unternehmen.
Allerdings beziffert er nicht die gesamten Nebenkosten eines Kredites. Bereitstellungszinsen, Kosten der Kontoführungsgebühr sowie Kostenzuschläge für Teilauszahlungen werden nicht berücksichtigt, da diese immer in Abhängigkeit der individuellen Inanspruchnahme des Kredites durch den Kreditnehmer stehen und somit im Voraus nicht bezifferbar sind.