Die Einspeisevergütung bezeichnet den Betrag, den ein Energieversorger für die Einspeisung von Strom vergüten muss. Grundlage ist das im April 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es regelt die Höhe der Einspeisevergütung die für den erzeugten Strom zu bezahlen ist. Die Netzbetreiber haben diesbezüglich eine Abnahmeverpflichtung. Die Vergütung wird für 20 Jahre garantiert. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, inwieweit die Förderung des jeweiligen Energieträgers politisch gewünscht wird.