Ein Flurstück ist eine begrenzte Fläche die amtlich mit einer Flurnummer eindeutig zugewiesen wird. Es ist die kleinstmögliche Einheit des Liegenschaftskatasters. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, wobei Grundstücksgrenzen also Eigentumsgrenzen immer auch Flurstücksgrenzen sind.