Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register von Grundstücken und den mit ihnen verbundenen Rechten. Das Grundbuch unterteilt sich in:

• das Bestandsverzeichnis zur Dokumentation der Eigentumsverhältnisse,
• Abteilung I zur Dokumentation mit der ihnen verbundenen Rechte,
• Abteilung II zur Dokumentation der auf den Grundstücken ruhenden Lasten und Beschränkungen,
• und die Abteilung III zur Dokumentation der auf ihnen ruhenden Grundpfandrechte.