Die Grundflächenzahl ist das Maß der baulichen Nutzung , auf das bei Festsetzungen im Bebauungsplan nicht verzichtet werden kann. Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

Beträgt sie 0,4 dann besagt dies, dass von einem 1.000 m² großem Grundstück 400 m² überbaut werden dürfen. Für Garagen und Nebenanlagen dürfen 50% der 400 m² baulich genutzt werden. Zum Schutz einer zu großen Versiegelung von Grund und Boden besteht eine Kappungsgrenze von 80%. Egal wie hoch die Festsetzung der Grundflächenzahl ist, es dürfen also maximal 80% des Bodens versiegelt werden.