Hausfriedensbruch ist eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches. Strafbar macht sich, wer in die Wohnung eines anderen eindringt oder die Aufforderung des Hausrechtsinhabers, die Räume zu verlassen, ignoriert.
Hausfriedensbruch ist eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches. Strafbar macht sich, wer in die Wohnung eines anderen eindringt oder die Aufforderung des Hausrechtsinhabers, die Räume zu verlassen, ignoriert.