Der Kaufvertrag (englisch sale of goods, französisch contrat d’achat) ist in den Rechtswissenschaften ein Vertrag, durch den ein Käufer von einem Verkäufer eine Sache oder ein Recht erwirbt, wofür der Käufer als Gegenleistung einen Kaufpreis zu entrichten hat.

Der Kaufvertrag ist der wirtschaftlich bedeutendste Vertragstyp des Alltags.[1] Er ist auf die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gerichtet und unterliegt dem Vertragsrecht, das die Vertragsparteien (Käufer, Verkäufer), den Vertragsgegenstand (Waren, Dienstleistungen, Rechte), die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die Gewährleistungspflichten im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln behandelt.

Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.