Der Nachrang bezeichnet die Rangstelle im Grundbuch nach einer besser platzierten Voreintragung. Die Rangstelle hat Auswirkungen auf eine eventuelle Sicherheitenverwertung. Gläubiger mit vorrangigen Sicherheiten werden zuerst befriedigt. Typisches Beispiel für eine nachrangige Finanzierung ist das Bauspardarlehen.