Der Nießbrauch beschreibt grundsätzlich das Recht, fremde Dinge Nutzen zu können ohne diese zu Verändern. 

Oft wird das Nießbrauchrecht im Zuge einer Erbfolge eingeräumt. Eltern, die zu Lebzeiten Ihren Kindern das Eigentum vererben, möchten aber künftig die Immobilie weiter bewohnen, sie nutzen und auch die Mieten bis zu Ihrem Ableben vereinnahmen. Um eine solche Konstellation herzustellen hat der Gesetzgeber den Nießbrauch eingeführt.