Die Nutzfläche wird gem. DIN 277 in 7 Grundflächen je nach Ihrer Funktion unterteilt. Hierbei unterscheidet die Din 277 Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Lagern, Bildung, Heilen und sonstige Nutzungen.

Da jede dieser Unterteilungen baurechtlich unterschiedliche Anforderungen an die Flächen stellt muss insbesondere beim Verkauf einer Wohnimmobilie auf die richtige Berechnung der Wohnfläche geachtet werden.

Ein gutes Beispiel einer falschen Flächenberechnung findet man oft in Dachgeschossen. Hier werden die Flächen unter den Dachschrägen von den Eigentümern oftmals als Wohnfläche bezeichnet, welches gemäß DIN so nicht pauschal angesetzt werden kann. Auch der Balkon darf durchaus mit einem bestimmten Prozentsatz zur Wohnfläche angerechnet werden, welches viele Eigentümer oftmals nicht wissen.