Die Obhutspflicht eines Mieters verpflichtet Ihn die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. So muss ein Mieter bei Sturm und Regen die Fenster schließen und im Winter dafür sorgen, dass eine gewisse Mindesttemperatur herrscht. Zur Vermeidung von Schimmelbildung steht der Mieter auch in der Pflicht regelmäßig und richtig zu lüften (Stoßlüftung).

Eine weitere Verpflichtung des Mieters besteht in der Meldung von Schäden. Sind zum Beispiel die Silikonfugen in der Dusche undicht, so muss er dies anzeigen zwecks Vermeidung von Folgeschäden an der Bausubstanz. Die Obhutspflicht existiert ohne Ausdrückliche vertragliche Vereinbarung.