Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnungseigentum (oder Teileigentum) ist der Nachweis dafür, dass eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes bzw. einer Immobilie, ein in sich baulich autarkes und zu anderen Wohneinheiten abgeschlossenes Objekt ist. Die Bescheinigung wird durch einen Architekten ausgestellt und bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und genehmigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gem. Wohnungseigentumsgesetz (WEG) §3 Abs.2 ein Nachweis und eine Voraussetzung zur Bildung von Wohnungseigentum (Teileigentum). Dabei gilt eine Wohnung als abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen gegenüber anderen Wohneinheiten abgeschlossen ist. Die Wohnung muss also baulich von fremden Wohnungen und anderen Räumen durch feste Wände und Decken getrennt sein. Auch muss sie zum Flur oder Außenbereich eine abschließbare Wohnungseingangstür besitzen und über eine eigene Wasserversorgung, Wasserentsorgung und ein eigenes WC verfügen.