Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt. Gegenstände einer solchen Verpflichtung sind nachbarrechtliche Beschränkungen, die sich nicht aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Ein Beispiel für eine Baulast sind Wegerechte oder auch die Einräumung der Bebauungsmöglichkeit im Grenzabstandsbereich. Mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wird die Baulast eine öffentlich-rechtliche Last.