Die Eigentumsübertragungsvormerkung ist eine Eintragung in das Grundbuch, durch welche der Anspruch eines Käufers auf Einräumung des Eigentums am verkauften Grundstück abgesichert wird (§ 883 BGB).
Die Eigentumsübertragungsvormerkung ist eine Eintragung in das Grundbuch, durch welche der Anspruch eines Käufers auf Einräumung des Eigentums am verkauften Grundstück abgesichert wird (§ 883 BGB).