Neben der Gesamtjahresabrechnung hat der Verwalter für jedes Wohnungs- oder Teileigentum eine Einzelabrechnung zu erstellen. Sie weist alle anteilig auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung und Betriebsfähigkeit des gemeinschaftlichen Eigentums auf. Aus ihr ergibt sich also der insgesamt zu leistende Beitrag in Form des Saldos der Einnahmen und Ausgaben abzüglich des geleisteten Vorschusses im Rahmen des Hausgeldes. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachzahlung oder auch ein Erstattungsbetrag für den einzelnen Wohnungseigentümer.

Auch der Ausweis anteiliger Zinsen für die anteilig eingezahlte Instandhaltungsrücklage sowie die anteilig anfallenden haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkeleistungen sind auszuweisen.