Der Wirtschaftsplan umfasst den Gesamtwirtschaftsplan mit den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung und Betriebsfähigkeit des Wohnungs- oder Teileigentums. Der Einzelwirtschaftsplan übernimmt dabei die Funktion der Umlegung auf die individuelle Wohnfläche des jeweiligen Wohnungseigentümers und beziffert somit die zu erwartenden Kosten eines jeden Einzelnen.

Also ergibt die Summe der aus dem Einzelwirtschaftsplan bestimmten Vorauszahlungen (künftiges Hausgeld) für jede einzelne Partei, die zu erwartenden Gesamtkosten für das künftige Jahr.