Die Grundakte oder auch Stammakte ist eine separate Akte zum Grundbuch. Sie dient zur Aufbewahrung von Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Zu diesen Urkunden zählen zum Beispiel:

• notarielle Kaufverträge,
• notarielle Schenkungsbeurkundungen,
• notarielle Überlassungen,
• notarielle Grundschuldbestellungen,
• Teilungserklärungen,
• Vollmachten,
• oder auch gerichtliche Entscheidungen.