Als Eigentümer in einer Gemeinschaftsimmobilie hat jeder Eigentümer das Anrecht auf eine ordentliche Jahresabrechnung. Hier werden die alle Einnahmen den gesamten Kosten einer Eigentümergemeinschaft gegenübergestellt.

Daraus resultiert die Einzelabrechnung, die in Abhängigkeit des Verteilerschlüssels den jeweiligen Wohneinheiten zugeordnet werden. Hier werden jedem Eigentümer die Kosten für sein anteiliges Wohneigentum aufgelistet. Die Jahresabrechnung ist damit auch ein Teil der Grundlage für die zukünftig zu entrichtenden Vorauszahlungen im Rahmen eines Wirtschaftsplanes.