Eine Löschungsbewilligung ist eine Zustimmung eines Berechtigten zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes. Ein Beispiel dafür, ist die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Diese wird einer finanzierenden Bank zur Absicherung eines vergebenen Darlehens gewährt. Wird das Grundstück verkauft, fragt der Notar bei der Bank nach der Zustimmung zur Löschung der Grundschuld. Die Bank übersendet dem Notar dann eine Löschungsbewilligung, damit die finanzierende Bank des Käufers wieder eine Grundschuld für den neuen Kredit eintragen kann.