Der Verbrauchsausweis berücksichtigt die tatsächlichen Verbräuche seiner Bewohner. Zur Berechnung des Energiewertes werden die Daten aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten der vergangenen Jahre ausgewertet. Der Energieausweis gilt also nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für ein ganzes Gebäude.

Länger andauernde Leerstände sowie lokale Witterungsverhältnisse für einzelne Abrechnungsperioden werden bei der Berechnung rechnerisch berücksichtigt. Insbesondere die Witterungsverhältnisse, wie zum Beispiel ein warmer Winter, findet unter Einbeziehung des Klimafaktors Berücksichtigung, um Verfälschungen des Energiewertes zu vermeiden.