Der Energieausweis ist ein Dokument, welches der energetischen Bewertung eines Gebäudes dient. Grundsätze zum Erstellen dieses Dokumentes werden in der Energieeinsparverordnung (ENEV) formuliert. Hier werden grundsätzlich zwei Arten von Ausweis unterschieden. Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Hier trifft der Gesetzgeber die Unterscheidung nach dem Energiebedarf und dem Energieverbrauch.
Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder Energieverbrauch als Basis des Energieausweises.