Die Eigentumsvormerkung, auch Auflassungsvormerkung genannt, sichert den Anspruch eines Käufers einer Immobilie auf Eigentumsübertragung. Sie sichert also die Eintragung eines Rechtes an einem verkauften Grundstück. Im Gemeinen kann man dies als eine Art “Reservierung” bezeichnen. Grund für die Eintragung einer Vormerkung ist eine verzögerte grundbuchamtliche Eintragung eines Käufers nach notarieller Beurkundung. Denn die Auflassungsvormerkung wird unverzüglich im Grundbuch eingetragen wohingegen die Umschreibung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.