Der Bauantrag ist der Antrag für eine Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag wird grundsätzlich bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), die jeweilige Landesbauordnung (LBauO) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) des Landes in welchem der Antrag gestellt wird.

Bei Einreichung eines Bauantrages müssen der Lageplan, die Bauzeichnungen des Objektes, eine ergänzende Baubeschreibung und die Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und die straßenmäßige Erschließung eingereicht werden. Zusätzliche Angaben können je nach Objekt und Beschaffenheit der Umgebung durch die Bauaufsichtsbehörde eingefordert werden.